Seit dem 14.10.2009 ist die „Stiftung Jemenhilfe Deutschland“ beim Finanzamt Augsburg Land als unselbstständige Stiftung amtlich eingetragen.
Zustiftungen sind jederzeit möglich. Die Stiftung ist vom Finanzamt Augsburg Land als gemeinnützig im Sinne der Entwicklungshilfe anerkannt und damit berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
Die Stiftung betreut das Krankenhaus des „Fördervereins Aktion Jemenhilfe e.V." und das Kinderhilfswerk „Jemen Kinderhilfe e.V." im Jemen.
Sie sichert damit deren Zukunft. Sämtliche Erträge aus jeglicher Zustiftung, seien es Geldbeträge oder Immobilien, gehen zu gleichen Teilen an die Projekte beider Vereine. Beide Projekte bekommen entgegen allen Versprechungen der jemenitischen Regierung keinen einzigen Euro von dort.